Formulare rund ums wohnen

ALLES WICHTIGE AUF
EINEN BLICK

Bin ich berechtigt für geförderten WohnrauM?

Die Einkommensgrenzen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz
Baden-Württemberg (LWoFG) im Überblick

1‑Personenhaushalt: 60.350 €
2‑Personenhaushalt: 60.350 €
3‑Personenhaushalt: 69.350 €

4‑Personenhaushalt: 78.350 €
5‑Personenhaushalt: 87.350 €
6‑Personenhaushalt: 96.350 €