Formulare rund ums wohnen

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EINEN BLICK

Bin ich berechtigt für geförderten WohnrauM?

Die Einkommensgrenzen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz
Baden-Württemberg (LWoFG) im Überblick

1‑Personenhaushalt: 57.800 €
2‑Personenhaushalt: 57.800 €
3‑Personenhaushalt: 66.800 €

4‑Personenhaushalt: 75.800 €
5‑Personenhaushalt: 84.800 €
6‑Personenhaushalt: 93.800 €