Formulare rund ums wohnen
ALLES WICHTIGE AUF
EINEN BLICK
Anträge für kommunalen Wohnraum und
Seniorenwohnanlagen
Bin ich berechtigt für geförderten WohnrauM?
Die Einkommensgrenzen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz
Baden-Württemberg (LWoFG) im Überblick
1‑Personenhaushalt: 57.800 €
2‑Personenhaushalt: 57.800 €
3‑Personenhaushalt: 66.800 €
4‑Personenhaushalt: 75.800 €
5‑Personenhaushalt: 84.800 €
6‑Personenhaushalt: 93.800 €












